Website erstellen lassen in Wien. Fixpreis ab 990 €.
Gebaut von einer Person, remote, für österreichische Ein-Personen-Unternehmen und KMU. Mit den Pflichtangaben, die eine österreichische Seite braucht — und ohne das Theater, ein Büro zu behaupten, das es nicht gibt.
Kostenloses 20-Minuten-Gespräch, keine Vorauszahlung. Antwort innerhalb von 24 Stunden.
Website
ab 990 €Einmalig, zzgl. Umsatzsteuer. Fertig in zwei bis drei Wochen. Betrieb danach optional 39 € im Monat.
- Firmensitz
- Spanien
- Kontaktadresse Wien
- 1040
- Zusammenarbeit
- Remote
- Antwortzeit
- 24 h
Damit das gleich geklärt ist
Es gibt kein Wiener Büro.
Resultstars ist eine Person: Christoph Sacher. Der Firmensitz liegt in Spanien. Die Adresse Margaretenstraße 22, 1040 Wien ist eine Kontaktadresse für Post — kein Standort mit Öffnungszeiten, kein Empfang, kein Besuchstermin.
Wie die Zusammenarbeit tatsächlich läuft
- Ein Video- oder Telefon-Call zu Beginn, danach schriftlich an einer Stelle. Keine Termine in der Stadt.
- Antwort auf Anfragen und Änderungen in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
- Kunden in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Mallorca liegt in derselben Zeitzone wie Wien.
- Nach dem Launch gehören Domain, Hosting und alle Dateien Ihnen, auf Ihren Namen.
Warum das so offen dasteht, erklärt die Übersicht zu Standorten und Arbeitsweise: Eine Adresse, die niemand besetzt, darf nach Googles eigenen Richtlinien kein Unternehmensprofil tragen. Also gibt es keines.
Was auf einer österreichischen Seite stehen muss
Österreich verlangt mehr als Deutschland — und zwar aus zwei Gesetzen.
Ein österreichisches Website-Impressum erfüllt zwei Pflichten gleichzeitig: die Informationspflichten nach § 5 E-Commerce-Gesetz und die Offenlegung nach §§ 24 und 25 Mediengesetz. Deutsche Vorlagen decken die zweite nicht ab — das ist der häufigste Fehler, den ich auf bestehenden Seiten finde.
Pflichtangaben für eine gewerblich betriebene österreichische Website. Zusammengestellt nach § 5 ECG und §§ 24, 25 Mediengesetz sowie dem WKO-Merkblatt „Das korrekte Website-Impressum“.
| Angabe | Grundlage | Anmerkung |
|---|---|---|
| Name oder Firma | § 5 ECG | So, wie sie im Firmenbuch oder Gewerberegister steht |
| Geografische Anschrift des Sitzes | § 5 ECG | Zustellfähig — kein Postfach |
| Zwei schnelle Kontaktwege | § 5 ECG | E-Mail plus Telefon oder Formular |
| Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht | § 5 ECG | Nur wenn eingetragen |
| Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer | § 5 ECG | In Deutschland unbekannt, in Österreich Pflicht |
| Anwendbare gewerberechtliche Vorschriften | § 5 ECG | In der Regel die Gewerbeordnung, üblich mit Link auf das RIS |
| Zuständige Aufsichts- oder Gewerbebehörde | § 5 ECG | In Wien das Magistratische Bezirksamt des Standortbezirks |
| Offenlegung: Sitz und Unternehmensgegenstand | § 25 MedienG | Mindestumfang für Seiten ohne weitergehenden Informationsgehalt |
| Offenlegung: Beteiligungen, Organe, grundlegende Richtung | § 25 MedienG | Zusätzlich, sobald die Seite darüber hinaus Inhalte veröffentlicht |
Das Mediengesetz unterscheidet nach Inhalt, nicht nach Seitenzahl: Für Websites ohne Informationsgehalt, der über die Präsentation des eigenen Unternehmens hinausgeht, reicht der kleine Umfang. Sobald regelmäßig ein Blog, ein Magazin oder Nachrichten dazukommen, wird die Offenlegung größer. In welche Kategorie Ihre Seite fällt, ist eine Rechtsfrage — die beantwortet Ihre Rechtsberatung oder die WKO, nicht ich. Was ich mache: die Felder vollständig und auffindbar einbauen, bevor die Seite online geht.
Cookies: In Österreich steht die Regel im Telekommunikationsgesetz
Die Rechtsgrundlage für Cookies ist in Österreich § 165 Abs 3 TKG 2021. Danach ist das Speichern von Informationen auf dem Endgerät oder der Zugriff darauf grundsätzlich nur nach aktiver Einwilligung zulässig — Opt-in, nicht Opt-out. Technisch notwendige Cookies, etwa für Warenkorb oder die Speicherung der Einwilligung selbst, sind davon ausgenommen.
Praktische Folge: Analytics, Meta-Pixel und Google-Ads-Tags dürfen erst nach dem Klick laden, nicht davor. Genau so wird es bei jedem Projekt eingebaut — mit einer Consent-Lösung, die das Laden tatsächlich blockiert, statt nur ein Banner anzuzeigen.
Behörden können bei Cookie-Verstößen zuständig sein.
Die Durchsetzung von § 165 TKG liegt bei der Fernmeldebehörde. Werden durch die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet, kommt die Datenschutzbehörde dazu. Ein Banner, das nur so aussieht, löst also zwei Probleme statt keines.
Das DSG gilt neben der DSGVO
Österreich hat zusätzlich zur DSGVO ein eigenes Datenschutzgesetz. Dessen § 1 ist eine Verfassungsbestimmung und gewährt ein Grundrecht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten. Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzbehörde in Wien — nicht eine Landesbehörde wie in Deutschland, wo es je Bundesland eine gibt.
Barrierefreiheit: das Barrierefreiheitsgesetz gilt seit Juni 2025
Österreich hat den European Accessibility Act im Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) umgesetzt; es gilt seit dem 28. Juni 2025. Betroffen sind unter anderem Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen können. Maßstab ist die Norm EN 301 549, die im Kern auf die WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Bei Verstößen sind Beschwerden beim Sozialministeriumservice, behördliche Aufträge zur Mängelbeseitigung und Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 € vorgesehen (Sozialministerium, Barrierefreiheitsgesetz).
Die Ausnahme, die viele betrifft, hat einen Haken: § 6 BaFG nimmt Kleinstunternehmen aus — weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme — aber nur, soweit sie Dienstleistungen anbieten. Wer Produkte im Geltungsbereich herstellt, importiert oder damit handelt, fällt nicht unter die Ausnahme. Ein kleiner Webshop ist deshalb unter Umständen verpflichtet, obwohl der Betrieb daneben als Kleinstunternehmen gilt. Ob das auf Sie zutrifft, ist eine Rechtsfrage; was ich mache, ist die Seite von Anfang an mit Tastaturbedienbarkeit, sinnvoller Überschriftenstruktur, Alternativtexten und ausreichendem Kontrast zu bauen — das ist der Teil, der im Nachhinein teuer wird.
Keine Rechtsberatung. Ich bin Webentwickler, nicht Anwalt. Ich baue ein, was Ihre Rechtsberatung oder die WKO vorgibt, und sage Ihnen, wenn ich eine Lücke sehe.
Der Markt, aus dem die Nachfrage kommt
Der typische österreichische Website-Käufer ist allein.
Die WKO zählte für 2025 rund 376.000 Ein-Personen-Unternehmen in Österreich, ein Plus von 3,9 % gegenüber dem Vorjahr; das entspricht 62,1 % aller heimischen Unternehmen (WKO, Stand Dezember 2025). In der Sparte Information und Consulting liegt der EPU-Anteil bei 59 %, in Gewerbe und Handwerk bei 68,3 %.
Das verändert, was eine Website überhaupt leisten muss. Ein EPU hat keine Marketingabteilung, die Inhalte nachliefert, und keine Assistenz, die ein Redaktionssystem pflegt. Deshalb schreibe ich die Texte selbst, statt ein leeres System zu übergeben, und deshalb laufen Änderungen über eine Nachricht an mich statt über ein Login, in das sich niemand mehr einarbeitet. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, kann die Umsatzsteuer außerdem nicht gegenrechnen — für den ist der Bruttobetrag der Preis, und ein Angebot über 5.000 € ist dann eine andere Entscheidung als für eine GmbH mit Vorsteuerabzug.
Webdesign ist in Österreich ein freies Gewerbe
Die selbstständige Ausübung ist über das freie Gewerbe „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik“ möglich; ein Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich (WKO, Gewerbearten). Für Sie als Auftraggeber heißt das etwas Unangenehmes: Ein Gewerbeschein belegt in diesem Feld keine Qualifikation. Die Spanne zwischen Anbietern ist entsprechend groß, und Sie müssen anhand von Arbeitsproben und Referenzen entscheiden, nicht anhand von Registereinträgen. Sehen Sie sich deshalb 33 umgesetzte Projekte an, bevor Sie irgendwo unterschreiben — bei mir oder bei jemand anderem.
.at-Domain: achten Sie auf den Inhabereintrag
.at-Domains werden von nic.at verwaltet, das rund 1,5 Millionen davon im Bestand hat, und in der Regel über einen Registrar registriert. Die eine Sache, die dabei regelmäßig schiefgeht: Die Agentur trägt sich selbst als Domaininhaber ein. Dann gehört Ihre Adresse nicht Ihnen, und ein Anbieterwechsel wird zur Verhandlung. Prüfen Sie den Inhabereintrag Ihrer bestehenden Domain, bevor Sie ein neues Projekt starten. Bei jedem Projekt hier läuft die Domain von Anfang an auf Ihren Namen.
Preisniveau in Österreich
Was Wiener Anbieter veröffentlichen — und wo 990 € darin liegen.
Die folgenden Zahlen sind veröffentlichte Listenpreise österreichischer Anbieter, nicht Marktdurchschnitte und nicht, was am Ende bezahlt wurde. Sie zeigen trotzdem die Größenordnung, in der sich eine Entscheidung abspielt.
Veröffentlichte Preise für Websites in Österreich, Stand 2026. Alle Beträge netto, in Österreich zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.
| Quelle | Was veröffentlicht wird | Laufend |
|---|---|---|
| webu.at, Preisliste | Starter 1.490 €, Business 1.990 €, Premium 2.990 € | Basis-Wartung ab 199 €/Monat |
| hidendesign.at, Ratgeber | Onepager ca. 1.000–2.500 €, kleine Unternehmensseite ca. 2.000–5.000 €, umfassende Unternehmensseite ca. 4.000–10.000 € und mehr | Domain und Hosting ca. 100–250 € pro Jahr |
| Resultstars | Website ab 990 €, Landing Page ab 990 €, Online-Shop ab 1.500 € | Betrieb 39 €/Monat, monatlich kündbar |
Dass ich unter diesen Listen liege, heißt nicht, dass ich besser bin. Es heißt, dass hier keine Büroetage, kein Team und keine Vertriebsabteilung mitfinanziert werden. Was Sie dafür nicht bekommen: Fotoproduktion vor Ort, Workshops im Haus, eine Vertretung im Urlaub und ein Team, das übernimmt, wenn einer ausfällt. Mehr dazu auf der Seite zu Webdesign-Kosten und im Website-Kosten-Rechner.
Wollen Sie wissen, was Ihre Seite konkret kosten würde?
Wann Sie besser lokal beauftragen
Vier Fälle, in denen eine Wiener Agentur die richtige Wahl ist.
Nicht jedes Projekt gehört zu einem Remote-Einzelkämpfer. Diese vier Fälle gehören es nicht.
- Sie brauchen Bild- und Videoproduktion in Ihren Räumen. Das mache ich nicht. Entweder Sie beauftragen jemanden in Wien dafür, oder die Seite arbeitet mit Ihrem vorhandenen Material.
- Ihre Ausschreibung verlangt einen Sitz in Österreich. Kommt bei öffentlichen Auftraggebern und in regulierten Branchen vor. Prüfen Sie das vor dem Angebot.
- Sie wollen Workshops mit mehreren Abteilungen. Dafür braucht es ein Team und einen Raum, nicht eine Person und einen Call.
- Sie brauchen ein großes Redaktionssystem mit vielen Autoren. Wenn zehn Leute gleichzeitig publizieren sollen, ist ein Fixpreisprojekt bei einer Person das falsche Format.
Umgekehrt passt es gut, wenn Sie ein EPU oder kleines Unternehmen sind, einen klaren Fixpreis wollen, in zwei bis drei Wochen online sein müssen und jemanden brauchen, der auch die Texte schreibt. Mehr zur Leistung selbst auf der Seite Webdesign ab 990 €, mehr zur Person unter Über uns, und eine Übersicht über alles andere auf der Startseite.
Bevor Sie anfragen
Fragen aus Österreich, die wirklich kommen.
Was kostet eine Website in Wien bei Ihnen?
Ab 990 € als Fixpreis, zuzüglich Umsatzsteuer, mit bis zu fünf Unterseiten. Nach oben hängt der Preis an Textmenge und Sonderfunktionen, nicht am Design. Den Betrag bekommen Sie schriftlich, bevor Sie sich zu irgendetwas verpflichten. Betrieb, also Hosting, SSL, Backups, Wartung und kleine Änderungen, kostet optional 39 € im Monat.
Kennen Sie die österreichischen Impressumspflichten oder arbeiten Sie nach deutschem Muster?
Österreichisch. Eine österreichische Seite braucht zusätzlich zu § 5 ECG die Offenlegung nach §§ 24 und 25 Mediengesetz, die WKO-Mitgliedschaft, den Hinweis auf die gewerberechtlichen Vorschriften und die zuständige Behörde. Deutsche Vorlagen enthalten das nicht. Die Felder baue ich vollständig ein; die rechtliche Beurteilung Ihres Falls bleibt bei Ihrer Rechtsberatung oder der WKO.
Brauche ich einen Cookie-Banner?
Sobald Sie etwas setzen, das nicht technisch notwendig ist — Analytics, Pixel, eingebettete Videos, Kartendienste — ja. § 165 Abs 3 TKG 2021 verlangt die aktive Einwilligung vorher. Entscheidend ist dabei nicht das Banner, sondern dass die Skripte vor dem Klick tatsächlich nicht laden. Eine Seite ganz ohne solche Dienste braucht keinen Banner, und das ist manchmal die einfachere Lösung.
Wie läuft die Rechnung, wenn Ihr Firmensitz in Spanien ist?
Innerhalb der EU ist das Routine: Rechnung ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren, beide UID-Nummern darauf, die Steuer deklarieren Sie in Österreich selbst. Wenn Sie keine UID haben, etwa als Kleinunternehmer, sieht die Abrechnung anders aus — das klären wir im Gespräch, und Sie rechnen es mit Ihrer Steuerberatung durch. Eine Steuerauskunft ist das hier nicht.
Können wir uns in Wien treffen?
Nein. Die Adresse in 1040 Wien ist eine Kontaktadresse für Post, dort sitzt niemand. Projekte laufen über Calls und Schriftliches. Wenn ein persönliches Treffen für Ihre Entscheidung nötig ist, sagen Sie es gleich — dann ist ein Anbieter mit Büro in Wien die bessere Wahl, und das ist völlig in Ordnung.
Gehört die Domain am Ende mir?
Ja, von Anfang an. Die .at-Domain wird auf Ihren Namen registriert, nicht auf meinen, und Sie bekommen alle Zugänge zu Domain und Hosting. Wenn Sie eine bestehende Domain mitbringen, prüfen wir zuerst, wer dort als Inhaber eingetragen ist — das ist häufiger die alte Agentur als der Kunde.
Arbeiten Sie auch für Kunden außerhalb von Wien?
Ja, der Standort spielt für den Preis keine Rolle. Kunden sitzen in ganz Österreich, in Deutschland und in der Schweiz. Für Deutschland gibt es eine eigene Seite zu Webdesign in München, für die Schweiz eine zu Franken, revDSG und Bezugsteuer.
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
- Pflichtangaben für österreichische Websites — § 5 E-Commerce-Gesetz, §§ 24 und 25 Mediengesetz sowie WKO, Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz und das WKO-Merkblatt „Das korrekte Website-Impressum“.
- Cookie-Einwilligung nach § 165 Abs 3 TKG 2021 und Zuständigkeiten — Datenschutzbehörde, FAQ Datenschutz und Cookies.
- 376.000 EPU, 62,1 % aller Unternehmen, Spartenanteile — WKO, EPU: Zahlen, Daten, Fakten, Stand Dezember 2025.
- Webdesign als freies Gewerbe — WKO, Gewerbearten: freie und reglementierte Gewerbe.
- Rund 1,5 Millionen .at-Domains — nic.at, Statistiken.
- Barrierefreiheitsgesetz, Geltung ab 28. Juni 2025, Ausnahme für Kleinstunternehmen nach § 6 BaFG, Strafrahmen bis 80.000 € — Bundesministerium für Soziales, Barrierefreiheitsgesetz.
- Veröffentlichte Preise österreichischer Anbieter, Stand 2026 — webu.at, Preise und hidendesign.at, Website-Kosten.
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Was eine Website kostet – und woran der Preis hängt.
Preise nach Seitentyp, Baukasten gegen Freelancer gegen Agentur, laufende Kosten und die Frage…
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Live in zwei bis drei Wochen, mit den Pflichtangaben, die eine österreichische Seite braucht. In zwanzig Minuten sagen wir Ihnen, was sie kosten würde und was sie leisten muss — kostenlos und unverbindlich.
Antwort binnen 24 Stunden. Vier Plätze frei.
Übliche Antwortzeit, von mir, nicht von einem Autoresponder.

