Ein Leitfaden, kein Verkaufsgespräch
Webdesign-Agentur finden: woran Sie eine gute erkennen.
Die Qualität einer Webdesign-Agentur zeigt sich nicht am Portfolio, sondern am Angebot. Wer vorher schriftlich festhält, wer die Texte schreibt, wem die Domain gehört und welche Nutzungsrechte Sie bekommen, hat das Projekt verstanden. Wer das offenlässt, verschiebt die Diskussion auf den Zeitpunkt, an dem Sie schon bezahlt haben.
Diese Seite ist so geschrieben, dass sie Ihnen auch dann nützt, wenn Sie am Ende jemand anderen beauftragen.
Die Kurzfassung
4Punkte, an denen Webdesign-Angebote am häufigsten unvollständig sind. Alle vier kosten später Geld.
- Wer die Texte schreibt
- Benannt
- Nutzungsrechte
- Schriftlich
- Domaininhaber
- Sie
- Messung
- Enthalten
Vor der Unterschrift
Zehn Fragen, die Sie jeder Agentur stellen sollten.
Stellen Sie allen Anbietern dieselben zehn Fragen. Nicht die eleganteste Antwort zählt, sondern die konkreteste — und ob sie anschließend so im Angebot steht.
Die zehn Fragen
- Wer schreibt die Texte? Der am häufigsten unterschätzte Posten. Texte zu schreiben, die verkaufen, dauert oft länger als das Design — und bleibt die Zuständigkeit offen, wartet das Projekt am Ende auf Sie.
- Woher kommen die Bilder, und wer hält die Lizenz? Stockbilder sind lizenziert, nicht gekauft. Fragen Sie, auf wen die Lizenz läuft und ob sie auch für Anzeigen gilt.
- Welche Nutzungsrechte bekomme ich? Nicht „die Website gehört Ihnen“, sondern: ausschließlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt, übertragbar, einschließlich Bearbeitung. Diese vier Punkte entscheiden, ob Sie später umbauen lassen dürfen.
- Auf wessen Namen wird die Domain registriert? Richtige Antwort: auf Ihren. Alles andere ist ein Umzugshindernis, das erst auffällt, wenn Sie wechseln wollen.
- Wann bekomme ich alle Zugänge? Admin-Zugang zum System, Hosting, DNS, Analytics. Eine Agentur, die Zugänge zurückhält, verkauft Ihnen nicht Service, sondern Abhängigkeit.
- Welches System steht dahinter — und könnte jemand anderes übernehmen? Ein verbreitetes CMS lässt sich übergeben. Eine Eigenentwicklung ohne Dokumentation bindet Sie an eine einzige Firma.
- Wie viele Korrekturrunden sind enthalten, und was kostet die nächste? Ohne Zahl im Angebot ist „Korrekturen inklusive“ eine Einladung zum Streit.
- Was kostet eine Änderung nach dem Launch? Ein neuer Text, ein neues Foto, ein neuer Termin. Lassen Sie sich einen Stundensatz oder eine Pauschale nennen, bevor Sie sie brauchen.
- Wird gemessen, ob die Seite Anfragen bringt? Fragen Sie, welche Ereignisse getrackt werden — Formular abgeschickt, Nummer geklickt, Termin gebucht. Ohne Messung kann hinterher niemand sagen, ob die neue Seite etwas verändert hat.
- Wer arbeitet tatsächlich daran, und wer antwortet, wenn etwas kaputt ist? Lassen Sie sich Namen nennen, nicht Rollen — und die Reaktionszeit schriftlich zusagen.
Die beste Prüffrage ist die unbequemste: „Was ist in diesem Angebot nicht enthalten?“
Ein guter Anbieter antwortet darauf in zwei Minuten und konkret. Wer ausweicht, hat die Lücken entweder nicht bedacht oder bewusst gelassen.
Vergleichen Sie Angebote, nicht Preise.
Zwei Angebote mit derselben Summe können völlig verschiedene Projekte beschreiben. Erst wenn beide dieselben Positionen enthalten, ist die Zahl aussagekräftig.
Die Checkliste
Was in einem vollständigen Webdesign-Angebot steht.
Ein vollständiges Angebot beschreibt dreizehn Positionen. Fehlt eine, ist sie nicht gratis — sie ist nur noch nicht besprochen. Drucken Sie die Tabelle aus und gehen Sie jedes Angebot damit durch.
Prüfliste für Webdesign-Angebote. Links die Position, in der Mitte die Formulierung, die im Angebot stehen sollte, rechts das Risiko, wenn sie fehlt.
| Position | Was konkret dastehen muss | Wenn es fehlt |
|---|---|---|
| Seitenumfang | Jede Unterseite namentlich gelistet | Nachtrag pro zusätzliche Seite |
| Texte | Wer schreibt, für wie viele Seiten | Projekt wartet auf Sie |
| Bilder | Quelle, Lizenzinhaber, Shooting ja oder nein | Lizenzforderung Jahre später |
| Nutzungsrechte | Umfang, Dauer, Gebiet, Bearbeitung, Übertragbarkeit | Kein Recht auf Umbau |
| Domain | Registrierung auf Ihren Namen | Umzug nur mit Zustimmung |
| Hosting | Anbieter, Monatspreis, Kündigungsfrist | Offene Dauerkosten |
| Zugänge | Admin, Hosting, DNS, Analytics — ab Abnahme | Jede Änderung über die Agentur |
| System | CMS oder Baukasten mit Namen | Niemand kann übernehmen |
| Korrekturrunden | Anzahl plus Preis der nächsten | Streit kurz vor dem Launch |
| Messung | Welche Ereignisse getrackt werden | Wirkung bleibt Meinung |
| Datenschutz | Consent-Banner, Auftragsverarbeitung, Impressum | Risiko liegt bei Ihnen |
| Barrierefreiheit | Ob geprüft wird, und nach welchem Standard | Nachrüsten kostet mehr |
| Termin und Abnahme | Liefertermin, Raten, Abnahmekriterien | Unklar, wann „fertig“ ist |
Zur Zeile Barrierefreiheit: Seit 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bestimmte Anbieter dazu, digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei zu gestalten; für Dienstleistungen gilt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Ob Sie betroffen sind, entscheidet das Gesetz und nicht Ihre Agentur — fragen Sie aber, ob sie es kennt. Nachträglich eingebaut ist Barrierefreiheit teurer, weil sie an der Struktur hängt und nicht an der Oberfläche.
Die wichtigste Zeile im Vertrag
Wem gehören Website und Domain hinterher?
Das Urheberrecht an Design und Code bleibt bei der Person, die sie geschaffen hat — nach deutschem Recht ist es nicht übertragbar (§ 29 Urheberrechtsgesetz). Was Sie kaufen, sind Nutzungsrechte (§ 31 UrhG). Wie weit die reichen, steht im Vertrag und nirgends sonst.
Nutzungsrechte: die vier Wörter, auf die es ankommt
Nutzungsrechte lassen sich laut Gesetz zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränken. Ein Satz wie „Der Kunde erhält die Nutzungsrechte an der Website“ ist deshalb keine Zusage, sondern eine offene Frage. Brauchbar wird es erst mit vier Angaben:
- Ausschließlich statt einfach — damit dasselbe Design nicht beim nächsten Kunden derselben Agentur auftaucht.
- Zeitlich und räumlich unbeschränkt — sonst läuft Ihr Recht aus oder gilt nur für ein Land.
- Einschließlich Bearbeitung und Weiterentwicklung — sonst dürfen Sie die Seite nicht umbauen lassen, auch nicht von jemand anderem.
- Übertragbar — wichtig, wenn Ihr Unternehmen verkauft, verschmolzen oder umfirmiert wird.
Für Schriften, Stockbilder, Icons und gekaufte Templates gilt das nicht mit: Dort hängen Sie an der Lizenz des Anbieters. Fragen Sie, welche verwendet werden und wer sie hält.
Bei .de-Domains zählt nur, wer als Domaininhaber eingetragen ist.
Die DENIC unterscheidet in ihren Domainbedingungen zwischen dem Domaininhaber und dem administrativen Ansprechpartner, dem Admin-C. Berechtigt ist der Inhaber. Steht dort die Agentur und nicht Ihr Unternehmen, ist die Domain rechtlich nicht Ihre — unabhängig davon, wer sie bezahlt hat.
Der Umzug braucht einen Code.
Ein Domainwechsel zu einem anderen Anbieter läuft über einen Autorisierungscode, den der bisherige Registrar herausgibt. Wer die Domain hält, hält damit auch den Zeitplan Ihres Umzugs in der Hand.
Der Satz, den Sie ins Angebot schreiben lassen können
„Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrecht an allen für dieses Projekt erstellten Entwürfen, Texten und Programmierungen, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weiterentwicklung. Verwendete Fremdlizenzen (Schriften, Stockmaterial, Plug-ins) sind im Anhang aufgeführt. Die Domain wird auf den Auftraggeber als Domaininhaber registriert.“
Kein Rechtsrat, sondern eine Formulierung, an der Sie ablesen können, ob ein Anbieter hier zustimmt oder ins Verhandeln kommt.
Die Abrechnungsfrage
Festpreis oder Stundensatz — was ist besser?
Es gibt keine bessere Variante, nur eine passende. Festpreis, wenn der Umfang beschreibbar ist; Stundensatz, wenn er sich im Projekt noch verändern wird.
Festpreis
Sie kennen die Summe vorher, das Risiko einer Fehlschätzung liegt beim Anbieter. Dafür muss der Umfang feststehen, und alles außerhalb ist ein Nachtrag. Ein Festpreis ohne detaillierten Umfang ist kein Festpreis, sondern eine Zahl, über die später gestritten wird.
Passt, wenn Sie eine Unternehmensseite mit beschreibbarem Umfang brauchen und Budgetsicherheit wichtiger ist als Flexibilität.
Stundensatz
Sie zahlen, was gearbeitet wird, und können umsteuern. Das Risiko liegt bei Ihnen. Brauchbar wird das Modell erst mit zwei Dingen: einer Obergrenze, ab der nachgefragt wird, und einer Abrechnung, die Positionen nennt statt Stundensummen.
Passt, wenn Sie laufend weiterentwickeln, mit Schnittstellen arbeiten oder noch nicht wissen, was die Seite am Ende können muss.
Vergleichen Sie in beiden Modellen nicht den Preis, sondern den Preis pro beschriebener Position. Ein Werkzeug dafür ist unser Website-Kostenrechner: Er rechnet die fünf Faktoren durch, an denen der Preis tatsächlich hängt — Seitenzahl, Texte, Bilder, Sprachen, Funktionen. Wir arbeiten selbst zum Festpreis, ab 990 €.
Woran es sich früh zeigt
Sieben Warnsignale, bei denen Sie weitersuchen sollten.
Keines dieser Signale beweist, dass jemand schlecht arbeitet. Jedes ist aber ein Hinweis auf Diskussionen, die Sie heute noch vermeiden könnten.
Die sieben Signale
- Der Preis fällt nur mündlich. Was nicht im Angebot steht, ist nicht vereinbart. Das gilt für die Summe genauso wie für den Umfang.
- Die Domain soll „über uns“ laufen. Dafür gibt es keinen technischen Grund. Es gibt nur einen geschäftlichen, und der liegt nicht bei Ihnen.
- Es gibt kein Beispiel in Ihrer Größenordnung. „Wir machen alles“ ist keine Referenz. Fragen Sie nach zwei ähnlichen Projekten — und ob Sie mit den Kunden sprechen dürfen.
- Niemand fragt nach Ihrem Ziel. Geht es im ersten Gespräch nur um Seitenzahl, Farben und Technik, bekommen Sie am Ende eine Seite, die existiert. Das ist etwas anderes als eine, die Anfragen bringt — warum, steht im Beitrag „Die Website bringt keine Kunden“.
- Die Referenzseiten sind offline oder sehen alle gleich aus. Öffnen Sie drei Portfolio-Links. Wenn zwei nicht mehr erreichbar sind oder dieselbe Vorlage mit anderem Logo zeigen, wissen Sie, was Sie bekommen.
- Erfolgszahlen ohne Quelle. „+340 % Conversion“ ohne Zeitraum, Stichprobe und Methode ist Dekoration. Fragen Sie nach, wie gemessen wurde — die Antwort ist informativer als die Zahl.
- Lange Laufzeit mit automatischer Verlängerung. Ein Betreuungsvertrag über zwei Jahre mit stiller Verlängerung schützt den Anbieter, nicht Sie. Wer gut ist, braucht keinen Vertrag, der Sie festhält.
Der Abschnitt, der uns Geld kostet
Wann eine Einzelperson wie Resultstars die falsche Wahl ist.
Resultstars ist eine Person. Das hat Vorteile — Sie sprechen immer mit derjenigen, die auch baut — und harte Grenzen. In fünf Konstellationen sollten Sie eine echte Agentur beauftragen, nicht uns und keinen anderen Einzelkämpfer.
Fünf Fälle für eine Agentur
- Sie brauchen Erreichbarkeit rund um die Uhr. Wenn ein Ausfall Ihrer Website unmittelbar Umsatz kostet und Sie eine zugesagte Reaktionszeit zu jeder Tages- und Nachtzeit brauchen, geht das nur mit Bereitschaftsdienst — also mit mehreren Menschen in Schichten. Eine Einzelperson kann das nicht zusagen, und wer es trotzdem tut, sagt es gerade zum ersten Mal.
- Das Projekt braucht mehrere Disziplinen gleichzeitig. Markenentwicklung mit Research-Phase, ein Shop mit ERP-Anbindung, ein Barrierefreiheits-Gutachten, Fotografie, Film und Text in einem Zug: Das sind verschiedene Berufe. Eine Agentur hält sie vor, eine Einzelperson koordiniert Zulieferer — und Koordination kostet Zeit und Puffer.
- Es geht um einen Rollout über mehrere Märkte. Zehn Länderseiten, vier Sprachen, lokale Freigabeprozesse und ein fester Stichtag lassen sich nicht sequenziell abarbeiten. Dafür brauchen Sie parallel arbeitende Teams, nicht eine Person mit einer langen Liste.
- Das Ausfallrisiko einer einzelnen Person ist für Sie nicht tragbar. Krankheit, Unfall, Geschäftsaufgabe — bei einem Ein-Personen-Betrieb hängt alles an einem Menschen. Wir mindern das, wo es geht: Standard-Systeme statt Eigenentwicklung, alle Zugänge bei Ihnen, Dokumentation, mit der ein anderer Anbieter weitermachen kann. Verschwinden lässt sich das Risiko damit nicht. Wenn Ihr Unternehmen es nicht tragen kann, ist das ein guter Grund gegen uns.
- Ihr Einkauf verlangt eine formale Lieferantenqualifizierung. Ausschreibungspflicht, Zertifizierungen, Nachweis einer Mindestbetriebsgröße, Lieferantenaudits, Haftungssummen in bestimmter Höhe: Vieles davon ist für eine Einzelperson strukturell nicht erfüllbar. Keine Qualitätsaussage, sondern eine Formsache — nur eine, die vor dem Angebot geklärt sein sollte.
Und wann eine Einzelperson die bessere Wahl ist.
Damit der Abschnitt nicht einseitig bleibt: Bei einem überschaubaren Projekt — Unternehmensseite, Landing Page, Shop in normaler Größe — ist der größte Nachteil einer Agentur die Übersetzungsschicht. Sie sprechen mit einem Account-Manager, der mit einem Projektleiter spricht, der mit der Person spricht, die es umsetzt. Jede Stufe kostet Zeit, und jede Stufe verliert Nuancen.
Bei einer Einzelperson gibt es diese Schicht nicht — dafür gelten die Grenzen oben. Was bei Ihnen schwerer wiegt, können wir nicht entscheiden; Sie sollten nur beides kennen, bevor Sie es tun.
FAQ
Häufige Fragen zur Agenturauswahl.
Woran erkenne ich eine gute Webdesign-Agentur?
An drei Dingen, die alle vor dem Projekt sichtbar sind. Erstens: Sie fragt nach Ihrem Ziel, bevor sie über Design spricht. Zweitens: Ihr Angebot benennt jede Position einzeln — Seitenzahl, Texte, Bilder, Rechte, Domain, Zugänge, Messung — statt „Website inkl. Design“. Drittens: Sie sagt von selbst, was nicht enthalten ist. Ein Portfolio zeigt nur, was möglich war, nicht, wie die Zusammenarbeit lief.
Was muss in einem Webdesign-Angebot stehen?
Dreizehn Positionen, aufgelistet in der Checkliste oben: Seitenumfang mit jeder Unterseite, wer die Texte schreibt, Herkunft und Lizenz der Bilder, Umfang der Nutzungsrechte, auf wen die Domain registriert wird, Hosting mit Preis und Kündigungsfrist, wann Sie die Zugänge bekommen, das System namentlich, Anzahl der Korrekturrunden, gemessene Ereignisse, Datenschutz, Barrierefreiheit sowie Liefertermin, Zahlungsplan und Abnahmekriterien.
Wem gehört die Website nach dem Projekt?
Das Urheberrecht bleibt beim Urheber — nach § 29 Urheberrechtsgesetz ist es nicht übertragbar. Übertragen werden Nutzungsrechte nach § 31 UrhG, und die können zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt sein. „Die Website gehört Ihnen“ ist deshalb keine belastbare Aussage. Belastbar wird es, wenn im Vertrag steht: ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht einschließlich Bearbeitung. Für Schriften, Stockbilder und Plug-ins gelten zusätzlich die Lizenzen der Anbieter.
Wem gehört die Domain, wenn die Agentur sie registriert hat?
Derjenigen Partei, die als Domaininhaber eingetragen ist. Die DENIC trennt in ihren Domainbedingungen den Domaininhaber vom administrativen Ansprechpartner (Admin-C); berechtigt ist der Inhaber — nicht der Admin-C und nicht, wer die Rechnung zahlt. Lassen Sie sich den Eintrag zeigen und die Domain umschreiben, falls dort die Agentur steht. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter läuft über einen Autorisierungscode des bisherigen Registrars.
Festpreis oder Stundensatz — was sollte ich wählen?
Festpreis, wenn der Umfang vorher beschreibbar ist — dann liegt das Schätzrisiko beim Anbieter. Stundensatz, wenn sich der Umfang im Projekt noch verändern wird, etwa bei Schnittstellen. Wichtig ist in beiden Fällen: Ein Festpreis ohne detaillierte Umfangsbeschreibung ist nur eine Zahl, und ein Stundensatz ohne Obergrenze ist ein offenes Konto.
Agentur, Freelancer oder Baukasten?
Alle drei können richtig sein; es hängt daran, welche Ressource bei Ihnen knapper ist — Geld oder Zeit. Ein Baukasten kostet wenig Geld und viel eigene Zeit und ist vernünftig, wenn die Website eine digitale Visitenkarte sein soll. Eine Einzelperson oder kleine Agentur ist der kurze Weg bei überschaubaren Projekten. Eine größere Agentur brauchen Sie, wenn mehrere Disziplinen parallel laufen, mehrere Märkte bedient werden oder Sie Bereitschaft und formale Lieferantenqualifizierung benötigen — Langfassung weiter oben.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Drei reichen in der Regel — aber nur, wenn alle drei auf derselben Beschreibung beruhen. Schicken Sie allen Anbietern dasselbe kurze Dokument: Was die Seite erreichen soll, wie viele Unterseiten Sie schätzen, wer die Texte liefert, welche Funktionen Sie brauchen, bis wann es fertig sein soll. Ohne diese Grundlage vergleichen Sie drei verschiedene Projekte und halten den Preisunterschied für eine Aussage über Qualität.
Was kostet eine Website nach dem Launch laufend?
Das hängt davon ab, was der Betrieb umfasst, und genau das sollte im Angebot stehen: Hosting, SSL-Zertifikat, Backups, System-Updates und kleine Inhaltsänderungen. Bei uns kostet dieses Paket 39 € im Monat; die Domaingebühr läuft über Ihren eigenen Account. Wichtiger als die Zahl ist, was passiert, wenn Sie kündigen — eine Website, die danach zwei Jahre niemand aktualisiert, wird zum Sicherheitsrisiko.
Quellen und Hinweise
- Dass das Urheberrecht nicht übertragbar ist — § 29 Urheberrechtsgesetz; Einräumung und Beschränkbarkeit von Nutzungsrechten — § 31 UrhG.
- Die Unterscheidung zwischen Domaininhaber und Admin-C bei .de-Domains — DENIC, Domainbedingungen und Domainrichtlinien.
- Barrierefreiheitspflichten für bestimmte Anbieter digitaler Verbraucherangebote — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ob Sie in den Anwendungsbereich fallen, hängt von Ihrem Angebot und Ihrer Unternehmensgröße ab und ist im Einzelfall zu prüfen.
- Die hier genannten eigenen Preise — Webdesign zum Festpreis ab 990 € und Betrieb für 39 € im Monat — stehen unverändert auf unseren Seiten Webdesign und Website-Kostenrechner.
- Auf dieser Seite steht bewusst keine Marktstatistik zu Agenturpreisen oder Projektlaufzeiten: Für den deutschsprachigen Raum liegt uns keine belegbare Erhebung vor, und eine erfundene Spanne hilft Ihnen bei der Auswahl nicht.
- Dieser Text ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Die zitierte Vertragsformulierung sollten Sie vor Unterschrift anwaltlich prüfen lassen.
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Was eine Website kostet – und woran der Preis hängt.
Preise nach Seitentyp, Baukasten gegen Freelancer gegen Agentur, laufende Kosten und die Frage…
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Resultstars ist Christoph Sacher: seit 2014 im Web, über 120 umgesetzte Projekte, nie mehr als…
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Nehmen Sie die Checkliste mit — egal zu wem.
Wenn Sie ein Angebot vorliegen haben und eine zweite Meinung wollen, schicken Sie es uns: Wir sagen Ihnen, welche der dreizehn Positionen fehlen und welche Fragen wir an Ihrer Stelle stellen würden. Kostenlos und ohne anschließendes Verkaufsgespräch.
Falls Sie wissen wollen, wie wir selbst arbeiten: Webdesign ab 990 € zum Festpreis, Landing Pages ab 990 €, bestehende Seiten verbessern unter Conversion-Optimierung.
Positionen, die ein vollständiges Angebot benennt. Gehen Sie sie einzeln durch.

